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   FG Rheinland-Pfalz, 25.02.2010 - 6 K 1571/07   

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https://dejure.org/2010,7295
FG Rheinland-Pfalz, 25.02.2010 - 6 K 1571/07 (https://dejure.org/2010,7295)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 25.02.2010 - 6 K 1571/07 (https://dejure.org/2010,7295)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 25. Februar 2010 - 6 K 1571/07 (https://dejure.org/2010,7295)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 4 Abs 1 EStG 2002, § 5 EStG 2002, § 249 Abs 1 HGB
    Rückstellung für Nachbetreuungsaufwand bei Versicherungsverträgen, für die keine Folgeprovision gezahlt werden

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bildung einer Rückstellung für einen Nachbetreuungsaufwand ohne Zahlung einer Folgeprovision für einen Versicherungsvertrag

  • Betriebs-Berater

    Rückstellung für Nachbetreuungsaufwand bei Versicherungsverträgen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 4 Abs. 1; EStG § 5; HGB § 249
    Rückstellungen eines Versicherungsvertreters für die Nachbetreuung von Versicherungsverträgen, für die keine Folgeprovisionen gezahlt werden.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Rückstellung für Nachbetreuungsaufwand bei Versicherungsverträgen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 2010, 1658
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • FG Münster, 02.12.2008 - 9 K 4216/07

    Rückstellungen für künftige Aufwendungen zur Betreuung von Bestandskunden auch

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 25.02.2010 - 6 K 1571/07
    Das FG Münster hat mit Urteil vom 02.12.2008 - 9 K 4216/07 K (EFG 2009, 136) für den dort entschiedenen Fall einen Betreuungsaufwand je Vertrag von 20 Minuten jährlich und zusätzlich 27 Minuten bezogen auf die gesamte Vertragslaufzeit angenommen, jedoch ausdrücklich auf die besonderen Verhältnisse hingewiesen, die es nicht zulassen, diese Werte unbesehen auf andere Fälle zu übertragen.

    Das FG Münster hat in seinem Urteil 9 K 4216/07 K 20 Minuten an Nachbetreuungsaufwand angesetzt und dabei betont, dass im dortigen Streitfall besondere Umstände vorlagen, die es nicht zulassen, diese Werte unbesehen auf andere Fälle zu übertragen.

    Auch wegen der Diskrepanz zu den Feststellungen des FG Münster im Urteil 9 K 4216/07 U ergeben sich Zweifel an dem aufgrund der Aufstellung gefundenen Ergebnis.

  • FG Münster, 13.09.2007 - 12 K 6087/04

    Möglichkeit der Bildung von Rückstellungen nach Vereinnahmung einer einmaligen

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 25.02.2010 - 6 K 1571/07
    Die Ermittlung des Umfangs durch Einholung eines Sachverständigengutachtens hat das FG Münster in seinem Urteil 12 K 6087/04 E als ungeeignet abgelehnt.

    Das FG Münster hat in seinem Urteil 12 K 6087/04 E im Schätzungswege eine Stunde angesetzt, allerdings ohne konkrete Sachverhaltsermittlungen.

    Dabei geht das Gericht mit dem FG Münster im Urteil 12 K 6087/04 E davon aus, dass ein Ansatz von 80 DM in 1992 - 1994 überzogen ist und stattdessen 40 DM angesetzt werden können.

  • BFH, 23.06.1997 - GrS 2/93

    Wirtschaftliche Vorteile aus Weitervermietung stehen dem Ausweis von

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 25.02.2010 - 6 K 1571/07
    Ein Bilanzausweis ist u.a. aber dann geboten, wenn das Gleichgewicht der Vertragsbeziehungen durch Vorleistungen oder Erfüllungsrückstände eines Vertragspartners gestört ist (vgl. Beschluss des Großen Senats des Bundesfinanzhofs -BFH-vom 23. Juni 1997 GrS 2/93, BFHE 183, 199, BStBl II 1997, 735, m.w.N.).

    Schwebende Geschäfte sind gegenseitige Verträge i.S. der §§ 320 ff. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), die von der zur Sach- oder Dienstleistung verpflichteten Partei -abgesehen von unwesentlichen Nebenpflichten- noch nicht voll erfüllt sind (BFH, Großer Senat in BFHE 183, 199, BStBl II 1997, 735 m.w.N.).

    Wann eine vertragliche Verpflichtung erfüllt ist, bestimmt sich seither auch bei Dauerschuldverhältnissen nicht mehr entscheidend nach den Vorschriften des bürgerlichen Rechts, sondern nach dem wirtschaftlichen Gehalt der geschuldeten (Sach-) Leistung (BFH, Großer Senat in BFHE 183, 199, BStBl II 1997, 735 m.w.N.).

  • BFH, 28.07.2004 - XI R 63/03

    Rückstellung wegen Erfüllungsrückstandes für die Betreuung bereits

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 25.02.2010 - 6 K 1571/07
    Der Kläger legte - wie auch gegen die Einkommensteuerfestsetzung - Einspruch ein und berief sich auf das Urteil des BFH vom 28.07.2004 - XI R 63/03 (BStBl II 2006, 866), wonach der Versicherungsvertreter eine Rückstellung wegen Erfüllungsrückstandes zu bilden habe, wenn er vom Versicherungsunternehmen die Abschlussprovision nicht nur für die Vermittlung der Versicherung, sondern auch die weitere Betreuung des Versicherungsvertrages erhalten habe.

    Erfüllungsrückstand setzt nicht die Fälligkeit der vertraglich noch geschuldeten Leistung zum Bilanzstichtag voraus (BFH-Urteil vom 28. Juli 2004 XI R 63/03, BFHE 207, 205, BStBl II 2006, 866 m.w.N.).

    Der BFH hat mit Urteil vom 28.07.2004 - XI R 63/03 entschieden, dass nach diesen Grundsätzen ein Versicherungsvertreter, der für die Vermittlung von Lebensversicherungen Provisionen erhalten hat, mit denen auch die künftige Betreuung dieser Verträge abgegolten war, eine Rückstellung wegen Erfüllungsrückstands bilden kann und zu bilden hat.

  • BFH, 28.07.2010 - I R 11/09
    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 25.02.2010 - 6 K 1571/07
    Die Revision wurde im Hinblick auf die beim BFH anhängigen Verfahren I R 11/09 und X R 48/08 zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung zugelassen (§ 115 Abs. 2 Nr. 2 FGO).
  • BFH, 19.07.2011 - X R 48/08

    Teilweise inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 19. 7. 2011 X R 26/10 - Bildung einer

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 25.02.2010 - 6 K 1571/07
    Die Revision wurde im Hinblick auf die beim BFH anhängigen Verfahren I R 11/09 und X R 48/08 zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung zugelassen (§ 115 Abs. 2 Nr. 2 FGO).
  • BFH, 16.11.2007 - X B 167/07

    Ausreichende Bezeichnung eines angefochtenen Urteils- Rückstellung wegen

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 25.02.2010 - 6 K 1571/07
    Mit Beschluss vom 16.11.2007 - X B 167/07 (BFH/NV 2008, 244) hat er seine Rechtsprechung bestätigt.
  • BFH, 30.03.1994 - I B 81/93

    Verfahrensrecht; Berichtigung von Finanzierungsfehlern nach Verjährung

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 25.02.2010 - 6 K 1571/07
    Nach ständiger Rechtsprechung des BFH sind unzutreffende Aktivierungen und Passivierungen grundsätzlich auch dann erfolgswirksam zu korrigieren, wenn die Ertragsteueransprüche für die Veranlagungszeiträume, in denen sich die unrichtige Bilanzierung bereits steuerrechtlich ausgewirkt hat, schon verjährt sind (vgl. u.a. BFH-Urteile vom 07.06.1988 VIII R 296/82, BStBl. II 1988, 886 und vom 16.05.1990 X R 72/87, BStBl. II 1990, 1044, sowie BFH-Beschluss vom 30.03.1994 I B 81/93, Sammlung nicht amtlich veröffentlichter Entscheidungen des BFH - BFH/NV - 1995, 192 jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • BFH, 07.06.1988 - VIII R 296/82

    1. Keine Rückstellung für die Verpflichtung zur Lohnfortzahlung - 2.

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 25.02.2010 - 6 K 1571/07
    Nach ständiger Rechtsprechung des BFH sind unzutreffende Aktivierungen und Passivierungen grundsätzlich auch dann erfolgswirksam zu korrigieren, wenn die Ertragsteueransprüche für die Veranlagungszeiträume, in denen sich die unrichtige Bilanzierung bereits steuerrechtlich ausgewirkt hat, schon verjährt sind (vgl. u.a. BFH-Urteile vom 07.06.1988 VIII R 296/82, BStBl. II 1988, 886 und vom 16.05.1990 X R 72/87, BStBl. II 1990, 1044, sowie BFH-Beschluss vom 30.03.1994 I B 81/93, Sammlung nicht amtlich veröffentlichter Entscheidungen des BFH - BFH/NV - 1995, 192 jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • BFH, 08.12.1988 - IV R 33/87

    1. Erschließungskosten als Entgelt im Rahmen eines Erbbaurechtsverhältnisses - 2.

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 25.02.2010 - 6 K 1571/07
    Nach den Grundsätzen der Bilanzberichtigung muss die Passivierung erfolgsmindernd in der Bilanz des ersten Wirtschaftsjahres nachgeholt werden, in dem dies mit steuerlicher Wirkung möglich ist (vgl. BFH-Urteil vom 08.12.1988 IV R 33/87, BStBl. II 1989, 407).
  • FG München, 27.02.2008 - 10 K 1237/07

    Rückstellung wegen Erfüllungsrückständen

  • BFH, 16.05.1990 - X R 72/87

    Pensionszusage - Betriebliche Veranlassung - Ehegatten - Mitarbeit durch

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